Bei Aufnahme durchlaufen alle Teilnehmer*innen zunächst das Eingangsverfahren. Sie bekommen einen Einblick in die Werkstatt. Es soll lt. § 57 Abs.1 Nr.1 SGB IX festgestellt werden, „… ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Menschen mit Behinderungen in Betracht kommen …“
Das Eingangsverfahren dauert bis zu drei Monate. Es wird finanziert durch den zuständigen Rehabilitationsträger, bspw. durch die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Berufsgenossenschaft.
Gemeinsam mit den Teilnehmer*innen wird herausgefunden, welche Fähigkeiten und Kompetenzen bereits vorhanden sind und welche durch spezielle Angebote erworben und ausgebaut werden können. Die Teilnehmer*innen lernen den Betrieb, die verschiedenen Arbeitsplätze und Berufsfelder kennen. Sie zeigen ihre Fähigkeiten und absolvieren unterschiedliche Tests. Es werden erste arbeitsbezogene Perspektiven entwickelt und ein individueller beruflicher Eingliederungsplan erstellt. Darin werden die Kompetenzen der behinderten Menschen aufgenommen und Ziele für den anschließenden Bildungs- und Förderprozess formuliert.
Nach Abschluss des Eingangsverfahrens erfolgt entweder der Übergang in den Berufsbildungsbereich oder eine andere geeignete Maßnahme.
Das Eingangsverfahren für Menschen mit Körperbehinderung wird in unserer Außenstelle in der Riebeckstraße 51b durchgeführt. Hier gelangen Sie zur Anfahrtsskizze.
Als besondere Aufgabe steht im Bereich für Menschen mit Körperbehinderung die Einrichtung des individuellen Arbeitsplatzes.
Das Eingangsverfahren in der Diakonie am Thonberg ist zertifiziert.
Kontakt zu uns
Annett Boguth
Abteilungsleiter*in Begleitender Dienst G
Tel. 0341 26 77-069
boguth.annett@dat-leipzig.de
Maria Huster
Abteilungsleiter*in Begleitender Dienst K
Tel. 0341 26 77-066
huster.maria@dat-leipzig.de